Da unsere Klimaplatten gesundheitlich unbedenklich und ein geregelter Baustoff gemäß harmonisierter EU-Normen ist, können Reste mit dem normalen Bauschutt entsorgt werden und stellen keine außergewöhnliche Belastung für die Umwelt dar.
Das Material kann als Bauschutt entsprechend dem /EAK/ Schlüssel: /170101/ (Beton) / /170107/ (Betonteile bis 2 m Kantenlänge) entsorgt werden.
