Das Landgericht Karlsruhe hat 2014 ein Urteil gesprochen, das Wohnungseigentümer einer Wohnanlage mit Eigentümergemeinschaft betrifft. Kennen Sie das bereits?
Falls Sie Wohnungseigentümer einer Wohnanlage mit Eigentümergemeinschaft sind und sich bisher noch keine Gedanken darüber gemacht haben, ob es in den anderen Wohnungen schimmeln könnte, sollten Sie dieses Urteil des Landgerichtes Karlsruhe vom 16.12.2014, 11 S 14/14 auf jeden Fall kennen.
Wohnungseigentümer müssen sich die Sanierungskosten teilen
Sie können sich laut des Urteils bei einer Sanierung des gesamten Wohngebäudes nicht enthalten, sofern nachgewiesen werden kann, dass es trotz ordnungsgemäßem Lüften in einer Wohnung des Wohngebäudes zu einem Schimmelbefall kam.
Jeder einzelne Wohnungseigentümer der Eigentümergemeinschaft ist dazu berechtigt, eine Sanierung bei Schimmelbefall einzufordern!
Somit müssen Sie als vermeidlich nicht betroffener Wohnungseigentümer ebenso die Kosten der Sanierung übernehmen.
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